Spenden oder Zustiftungen

Menschen helfen, die Hilfe brauchen.

Helfen auch Sie

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie die Tenten-Stiftung unterstützen können, zum Beispiel durch Spenden und Zustiftungen.  

Spenden werden von uns umgehend zur Unterstützung bedürftiger Bonner Bürgerinnen und Bürger verwendet, d. h. mit Ihrer Spende helfen Sie sofort und unmittelbar.

Zustiftungen helfen langfristig, denn sie erweitern das Stiftungskapital. Damit sichern Sie der Stiftung auf lange Sicht für die Zukunft Erträge und sorgen dafür, dass Ihr Geld bzw. das zugewendete Vermögen auch für nachfolgende Generationen Gutes tut. Bei Stiftungen muss das Kapital (und hierzu zählen auch Zustiftungen) erhalten bleiben, nur die Erträge dürfen zur Unterstützung der Hilfsbedürftigen verwendet werden (§ 4 StiftG NRW). Eine Stiftung ist auf „ewig“ angelegt

Spenden

Mit einer Spende an die Tenten-Stiftung helfen Sie schnell und unmittelbar, den Spielraum für die einmaligen und regelmäßigen Zuwendungen an bedürftige Bonner zu erweitern. Spenden werden von uns umgehend zweckentsprechend verwendet. 

Das persönliche Bedürfnis, Mitmenschen in Not zu helfen, äußert sich neben spontanen Spenden heutzutage vielfach darin, aus besonderen Anlässen wie z.B. Jubiläen, Geburtstage oder Trauerfälle anstelle der üblichen Geschenke oder Aufmerksamkeiten im Sinne des Bedachten bzw. Verstorbenen um Spenden für bestimmte Zwecke und Institutionen zu bitten.

Falls Ihre Überlegungen in eine dieser Richtungen gehen sollten, beraten wir Sie gerne und freuen uns sehr darüber, wenn Sie für Ihre finanzielle Zuwendung die Tenten-Stiftung bevorzugen. Eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) erhalten Sie bzw. die einzelnen Spender/Zuwendenden selbstverständlich unverzüglich.

Die Daten unseres Girokontos für Spenden lauten:
Commerzbank AG Bonn
DE31 3804 0007 0103 9999 00

Zustiftungen

Zustiftungen vergrößern das Kapital der Tenten-Stiftung. Das hilft langfristig, denn nur die Erträge aus dem Kapital dürfen für die Arbeit der Stiftung verwendet werden. Dabei bleibt das Kapital erhalten und es arbeitet weiter für den Stiftungszweck. 

Zustiftungen – im Gegensatz zu Spenden – machen die Arbeit der Stiftung damit nachhaltig kalkulierbar und planbar. Demgegenüber erreichen uns Spenden saisonal unterschiedlich und in nicht vorhersehbarer Höhe der Beträge.

Eine Zustiftung kann sowohl aus Bar- als auch aus Sachwerten bestehen. Außer Geldbeträgen können also auch Immobilien, Wertpapiere und andere Vermögenswerte zugestiftet werden. Gerne erläutern wir Ihnen auch die steuerlichen Vorteile, die daraus für Sie entstehen können.

Zustiftungen können zu Lebzeiten oder auch im Rahmen der Nachlassregelung (Erbe, Vermächtnis) erfolgen.

Für uns ist es ein selbstverständliches Bedürfnis, unseren Zustiftern dauerhaft Dank zu bekunden und sie zu ehren. So benennen wir unsere beispielgebenden Wohltäter regelmäßig in unseren Publikationen und laden sie gern zu unseren Veranstaltungen ein.

Unserer verstorbenen Zustifter gedenken wir durch eine Kranzniederlegung an ihrer letzten Ruhestätte zu Allerheiligen und mit einer Dankesanzeige in den lokalen Bonner Medien. So bleiben in der Zukunft in der auf  Dauer gegründeten Stiftung und damit bei den Menschen in unserer Stadt Name und Gemeinsinn der Zustifter in stetiger Erinnerung und man kann sagen, sie bleiben insoweit „unsterblich“.

Sofern Sie allerdings wünschen, dass wir Ihren Namen nicht nach außen kundtun, wird dieser Wunsch selbstverständlich respektiert. Ein großer Anteil unserer Zustifter hat in der Vergangenheit diesen Wunsch geäußert.

Zustiftungen zu Lebzeiten

Die bekanntere Variante der Zustiftung ist die von Todes wegen. Aber auch bereits zu Lebzeiten sind Zustiftungen möglich.

Sofern Sie uns zu Lebzeiten eine Zustiftung zuwenden wollen, empfiehlt es sich, mit uns den persönlichen Kontakt zu suchen. Je nach Art des zugewendeten Vermögens sind unterschiedliche Sachverhalte zu berücksichtigen, so dass eine persönliche Unterredung sinnvoll ist.

Zustiftungen zu Lebzeiten können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei Ihrer Steuerveranlagung wie Spenden geltend gemacht werden. Aus diesem Grund kann es manchmal sinnvoll sein, vorgesehene Zustiftungen nicht erst für den Todesfall zu planen, sondern vorzuziehen.

Zustiftungen von Todes wegen 

Wer seine Angehörigen gut versorgt weiß, wird möglicherweise schon einmal darüber nachgedacht haben, ob er zumindest mit einem Teil seines Vermögens dauerhaft möglichst vielen Menschen Hilfe geben kann. Das ist möglich durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Damit kann man andere Menschen oder Einrichtungen als Erbe einsetzen oder ihnen ein Vermächtnis hinterlassen, zum Beispiel eine Geldsumme oder bestimmte Gegenstände.

Sicher wird der Gedanke an sein eigenes Lebensende oftmals verdrängt. So führt die Einsicht über die Notwendigkeit ein Testament zu machen in vielen Fällen leider nicht mehr zu einer konkreten Umsetzung. Der eigene Tod tritt bei manchen plötzlich ein oder sehr viel früher als erwartet. Wer deshalb sicherstellen möchte, dass sein Vermögen nach seinem Ableben dauerhaft und nachhaltig in seinem Namen Gutes tut, der muss sich rechtzeitig mit einer Regelung seines Nachlasses befassen, zum Beispiel in dem er sein Vermögen sozialen Zwecken zuführt und einer karitativen und mildtätigen Stiftung vererbt.

Dieses Erbe ist für die Tenten-Stiftung erbschaftsteuerfrei, wird also vollständig dem Stiftungsvermögen zugerechnet und trägt somit nachhaltig dazu bei, dass der Kapitalertrag stetig wächst. Somit sorgen Sie dafür, dass immer mehr Erträge aus den Kapitalanlagen für mildtätige Zwecke eingesetzt werden können.

Wir bewahren Ihr Andenken

Die Tenten-Stiftung ehrt alle Zustifter über den Tod hinaus. 

Ihre Porträts schmücken gemeinsam mit dem Bild der Eheleute Tenten unsere Geschäftsräume. Besonders wichtig für die Stiftung ist der Tenten-Tag. Einmal im Jahr werden alle Zustifter-Gräber besonders geschmückt und es erscheint ein Dank in der regionalen Presse. Wird die Stiftung mit einem Erbe bedacht, übernehmen wir selbstverständlich die Grabpflege.