Der Tenten-Preis

Die Stiftung verleiht zum Gedenken an das Stifterehepaar und zur allgemeinen Förderung des Stiftungszwecks alljährlich einen Preis.

Notfallseelsorge

Die Notfallseelsorge, vertreten durch Herrn Pater Dr. Jürgen Langer und Herrn Pfarrer Albrecht Roebke, ist ein Projekt der Kirchen, das seit 1990 in Bonn und seit 2000 im Rhein-Sieg-Kreis tätig ist. Pater Langer wendet ca. ¼ seiner Arbeitszeit für die Gewinnung von Einsatzkräften, die Ausbildung derer und die Einsätze selbst auf. Pfarrer Albrecht Roebke koordiniert die Notfallseelsorge für die evangelische Kirche und äußert sich auch dazu in einer halbstündigen Fernsehdokumentation. Er ist einer der „Großen“ auf diesem Gebiet und mit Dreiviertel seiner Arbeitszeit mit der Notfallseelsorge beschäftigt.

Den 30 aktiven Ehrenamtlichen soll der Tenten-Preis zu Gute kommen.

Von der Leitstelle der Polizei werden Pater Langer oder Pfarrer Roebke benachrichtigt, wenn bei Todesfällen Angehörige betreut werden müssen. Es handelt sich in den meisten Fällen um unerwartete Situationen wie z. B. erfolglose Reanimation, häusliche Todesfälle, Tod von Personen, insbesondere von Kindern, Suizidfälle und schwere Verkehrsunfälle.
Konkrete Tätigkeiten des Notfallseelsorgers können sein:
Begleitung von unverletzten Beteiligten, Begleitung von Verletzten während der Rettung, Begleitung von Angehörigen am Einsatzort, Fürsorge für erschöpfte Einsatzkräfte, Überbringung von Todesnachrichten mit der Polizei.

Die Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei der Notfallseelsorge sind Ausbildungen im psycho-sozialen Bereich, zur Krankenschwester, zur Traumatherapeutin oder langjährige Rettungsdiensterfahrung bzw. langjährige Erfahrung in der Rettungs-assistenz.
Die Ehrenamtler können ihre Einsätze selbst steuern, die Einsätze variieren von 5 x im Jahr bis zu 3 x in der Woche, Wochenenden und Feiertage eingeschlossen. Das Alter der z.Zt. ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte fängt bei 24 Jahren an und reicht bis zu 70 Lebensjahren.

Für die Ehrenamtlichen ist eine Kirchenangehörigkeit notwendig, um von dem Zeugnis-verweigerungsrecht Gebrauch machen zu können.

In einer Thesenreihe zur Notfallseelsorge heißt es:
„Menschen in Notfallsituationen beizustehen, ist unverzichtbarer Bestandteil christlichen Glaubens. Notfallseelsorge ist eine Form dieses Beistandes. Sie ist damit ein Grundbestandteil des Seelsorgeauftrages der Kirchen und ist in ihrem Grundsatz ökumenisch ausgerichtet. Notfallseelsorge richtet sich an alle Menschen und achtet das Recht auf Selbstbestimmung und die religiöse und weltanschauliche Orientierung der Betroffenen.“